Astrid Rößler
Supervision. Coaching. Prozessbegleitung
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung bei Seminaren, Aktive Auszeiten
Die Anmeldung erfolgt per Post oder per Anmeldung über meine Homepage. Sie wird schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlich. Nach der Anmeldung werden die Adressdaten in einer Teilnehmerliste des jeweiligen Kurses ersichtlich sein. Ohne Gegenbericht setzen wir das Einverständnis mit dieser Vorgangsweise voraus.
Bezahlung
Im Preis inbegriffen sind Leitung und evtl. Gruppenausrüstung, wenn nicht anders in der jeweiligen Detailinformation beschrieben. Mit der Anmeldebestätigung ergeht auch eine Rechnung über eine eventuelle Anmeldegebühr. Die Rechnung über den Restbetrag wird jeweils 3 Wochen vor Beginn gestellt. Das jeweilige Zahlungsziel ist auf der Rechnung vermerkt. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels gelten die jeweilige AGBs.
Rücktritt
Stornobedingungen für Supervision, Coaching
Eine kostenfreie Terminabsage oder Terminverschiebung ist bis 3 Tage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen, ohne vorherige Absage, wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Bei Begleitungen ab 3h Dauer gelten gleiche Bedingungen wie für Seminare und Aktive Auszeiten.
Stornobedingungen für Seminare und Aktive Auszeiten:
Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Kursbeginn wird die Anmeldegebühr einbehalten.
Bei Rücktritt 60-30 Tage vor Kursbeginn verrechnen wir 50% der Gesamtkosten.
Bei Rücktritt 29 – 7 Tage vor Kursbeginn 80% des Gesamtpreises.
Bei Rücktritt 7-0 Tage vor Kursbeginn wird der Gesamtbetrag des Kurses verrechnet.
Evtl. Sonderregeln bei Stornobedingungen sind der Anmeldung beigefügt.
Versicherung
Bei unseren Veranstaltungen in der Natur ist keine Kranken- und Unfallversicherung enthalten. Die Teilnehmer/innen schützen sich mit eigener Versicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung z.B. europäische.de oder europäische.at und für Auslandsveranstaltungen eine Auslandskrankenversicherung.
Seminar- und Kursabsage
Ich behalte mir das Recht vor, eine Veranstaltung bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl abzusagen. Den angemeldeten Personen werden sämtliche bereits bezahlten Beträge rückerstattet.
Unterbelegung von Seminaren, Aktiven Auszeiten
Bei Unterbelegung eines Kurses behalte ich mir vor, die Gesamtdauer des Kurses bei unveränderten Inhalten zu verkürzen. Bei Kursen mit geplanter Doppelleitung behalten wir uns vor, diesen nur mit einem der angegebenen Kursleitenden zu besetzen. Ansprüche gegen mich zur Minderung der Teilnahmegebühr entstehen in beiden Fällen nicht.
Gerichtsstand Amtsgericht Rosenheim
Samerberg im Januar 2013